Sterbehilfe und Sterbebegleitung
Zusammengestellt von Diethelm Salomon
Kaum ein Thema ist so sehr emotional besetzt, wie der Tod und insbesondere die selbstbestimmte Beendigung des eigenen Lebens.
Wir wollen und werden hier keine Bewertung zum Thema darlegen. Zu individuell sind die Meinungen eines jeden einzelnen Menschen, zu juristisch die Rechtsmaterie, dass selbst erfahrenste Juristen unterschiedlicher Rechtsmeinung sind.
Nur eine Anmerkung sei erlaubt: das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 ein Urteil getroffen, das die Zustimmung des Bundestages zum § 217 StGB vom 06. November 2015 für nichtig erklärt.
So steht seitdem in der Fußnote zum § 217 StGB:
§ 217: IdF d. Art. 1 Nr. 2 G v. 3.12.2015 I 2177 mWv 10.12.2015; nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit GG unvereinbar und nichtig gem. BVerfGE v. 26.2.2020 I 525 - 2 BvR 2347/15 u.a. -
Bis zur Erstellung dieses Artikels (23. September 2021) hat der Bundestag kein neues Gesetz zum Thema verabschiedet.
Unser Anliegen ist es, möglichst objektiv Informationen anzubieten, die Betroffenen und deren Angehörigen sowie Interessierten Hilfestellung zum Thema Sterbehilfe geben möchte.
Bundestagsdebatte am 06.11.2015
Die Bundestagsdebatte zum Thema fand großes öffentliches Interesse.
Die Zustimmung zum Gesetzentwurf 18/5373 führte zur Einführung des § 217 StGB:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 217 Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung
(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht.
Bundesverfassungsgericht
Klagen gegen den § 217 StGB seitens Privatpersonen, Organisationen und Ärzten führten zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020:
Nähere Informationen
Umfangreiche Informationen zum Thema bietet der Sender SWR 2 an.
Der Hinweis auf diese Seiten ist nur beispielhaft. Im Internet gibt es zahlreiche Informationsquellen.
Weiterer Link zum Bayerischen Rundfunk:
https://www.br.de/nachrichten/wissen/faq-sterbehilfe-die-wichtigsten-fragen-und-antworten
Mediale Aufarbeitung
Ferdinand von Schirach, Jurist und Schriftsteller, bereitete das Thema Sterbehilfe medial auf. Nach seinem Buch als Theaterstück (Gott - Wem gehört unser Leben? Wer entscheidet über unseren Tod?) und der Ausstrahlung als gleichnamiger Film am 23.11.2020 im ARD haben anschließend rund 546.000 Zuschauerinnen und Zuschauer abgestimmt über die Frage, ob Herr Gärtner (Kläger im Film) das tödliche Medikament bekommen soll.
Das Ergebnis:
70,8 % ja
29,2 % nein
Link zum ARD:
https://www.daserste.de/unterhaltung/film/gott-von-ferdinand-von-schirach/index.html